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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Helga Freyenschlag Diätologie

Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten? 

1. Ärztliche Zuweisung

Für Ihre Ernährungsberatung benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung. Diese erhalten Sie beim Arzt Ihres Vertrauens (Hausarzt, Internist, …), der zur Ausstellung dieser Zuweisung berechtigt ist. Gerne kontaktiere ich für Sie Ihren Arzt, wenn Sie dies wünschen. Die Zuweisung muss neben den persönlichen Daten auch eine medizinische Diagnose beinhalten. Sie benötigen keine ärztliche Zuweisung, wenn Sie die Leistung von mir ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Sie an Beschwerden leiden, teilen Sie mir dies bitte unbedingt vor Behandlungsbeginn mit.

2. Verrechnung 

Die Kosten der ernährungstherapeutischen Behandlung basieren auf einem Stundensatz lt. Preisliste und sind umsatzsteuerfrei gem.§6 Abs.1 Z19. Diätologische Beratungen müssen vom Klienten selbst übernommen werden, sie werden derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern übernommen. Es kann eine nachträgliche Einreichung bei Zusatzversicherungen oder eine Einlösung des Gesundheitshunderters bei der SVA möglich sein. Den Antrag dafür stellt der Klient selbst. 

3. Zahlungsmodus 

Im Zuge der ernährungsmedizinischen Beratung stelle ich eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Beratungstermine aus. Ist der genaue Beratungsplan noch nicht festgelegt, können auch Teilrechnung ausgestellt werden. Es sind die Zahlungsmodalitäten Barzahlung sowie Banküberweisung auf mein Konto mit dem IBAN AT 562032026104150492 möglich. Der Zeitpunkt der Fälligkeit ist der Honorarnote zu entnehmen und ist grundsätzlich 14 Tage nach dem Rechnungsdatum.

4. Befunde 

Um eine fachgerechte Beratung zu gewährleisten, bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Ich ersuchen Sie, zum ersten Termin alle relevanten Befunde (wenn vorhandenen) und ein aktuelles Blutbild (wenn vorhanden) mitzubringen.

Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

5. Persönliche Einzelbetreuung 

Ich bin für die Dauer des Beratungszeitraumes Ihre Ansprechpartnerin für alle organisatorischen und fachlichen Fragen. Mit mir vereinbaren Sie Ihr Therapieziel, Maßnahmen, Termine, Beratungsdauer, Beratungsfrequenz, Umfang und Kosten.

6. Grundsätze der Behandlung Gesetz & Wissenschaft

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbes. dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz). Darüber hinaus nehme ich regelmäßig an Fortbildungen teil und orientierte mich an den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen. 

7. Selbstbestimmung

Ich unterbreite Ihnen auf Grundlage der ärztlichen Zuweisung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder etwaige Anpassungen abzusprechen.

8. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab? 

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, mir dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, sie Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen.

9. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz 

Da es sich bei gesundheitsbezogenen Daten um sensible Daten handelt, gilt die Verschwiegenheitspflicht. Datenschutz ist ein zentraler Aspekt meiner Tätigkeit. Ich ersuche Sie daher mein Informationsblatt zur Verschwiegenheit und Datenschutz (Datenschutzerklärung) aufmerksam zu lesen und die Einwilligung zur Datenverarbeitung bei erster persönlicher Kontaktaufnahme zu unterschreiben.

Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung? 

Ich betreue Sie auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat in ernährungsmedizinischen Fragen zur Seite. Im Rahmen des Erstgesprächs werden Ziele und Maßnahmen besprochen – dies setzt voraus, dass Sie mir wahrheitsgemäß Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben. Ich unterstütze Sie durch gezielte Fragestellungen. Zur Erreichung ihres bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe Voraussetzung. Mithilfe bedeutet, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Verhaltensweise zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Macht es den Eindruck, dass der Behandlungserfolg aufgrund mangelnder Mithilfe nicht erreicht wird, werde ich Sie darauf ansprechen und versuchen eine Lösung anzubieten.

 

Gerichtsvereinbarung

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Behandlungsverträge ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht für den Firmensitz in Niederösterreich. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

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